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Vereins der islamischen Welt - Globalen Komitees zur Einführung und Verteidigung des Gottesgesandten Mohammed

Arafât-Tag

Unter allen anderen Tagen ist dieser Tag mit besonderen Vorzügen ausgezeichnet, weshalb wir im Folgenden auf ihn eingehen und seine Vorzüge zu beleuchten versuchen:

Erstens: Es ist der Tag, an dem sowohl die Religion als auch die Gnade Allâhs vervollkommnet wurden. Al-Buchârî überliefert, dass die Juden zu Umar möge Allah mit ihm zufrieden sein sagten: "Ihr habt einen Vers. Hätte Allâh diesen Vers auf uns herabgesandt, hätten wir dessen Herabsendungstag als Feiertag betrachtet.“ Umar möge Allâh mit ihm zufrieden sein sagte: "Ich weiß wahrhaftig, wann er herabgesandt wurde, wo er herabgesandet wurde und wo sich der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken damals befand, als er herabgesandt wurde: „Am Arafât-Tag, nämlich in der Arafât-Ebene. “ Sufyân sagte: "Ich bin nicht sicher, ob dies am Freitag war oder nicht.“ Dieser Vers lautet: "Heute habe Ich für euch eure Religion vollendet und Meine Gnade an euch ganz erfüllt und für euch den Islâm als Religion ausersehen.“ (Sûra 5: 3). Das Vollenden der Religion ereignete sich erst an diesem Tag, weil die Muslime den Haddsch zuvor noch nicht verrichtet hatten. Als sie nun aber den Haddsch verrichteten, wurde für sie ihre Religion vollendet , weil sie somit die Grundlagen des Islâm vollendeten und der Haddsch wieder nach dem Vorbild des Haddsch Abrahams durchgeführt wurde: Jede polytheistische Erscheinung war verschwunden und die Muslime unterscheideten sich am klarsten von den Nicht-Muslimen. Das Erfüllen der Gnade Allâhs ereignete sich mit Allâhs Vergebung, ohne die Gnade unvollkommen ist, washalb Allâh Seinem Gesandten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Damit dir Allâh das von deinen Sünden vergebe, was vorher war und was später sein wird, und damit Er Seine Gnade an dir erfülle und dich einen geraden Weg leite“ (Sûra 48: 2)

Zweitens: Es ist ein Festtag: Abû Umâma möge Allâh mit ihm zufrieden sein berichtete davon, dass der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: " Arafât -Tag, Schlachttag und die Taschrîq-Tage sind unser, der Muslime Fest. Sie sind für das Essen und das Trinken bestimmt.“

Drittens: An ihm zu fasten, tilgt die Sünden zweier Jahre: Über das Fasten an ihm sagte der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : "Es tilgt die Sünden des verstrichenen Jahres und des kommenden Jahres.“

Viertens: Es ist ein Tag der Sündenvergebung und der Erlösung aus der Hölle: Âischa möge Allah mit ihr zufrieden sein berichtete davon, dass der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Es gibt keinen Tag wie den Arafât-Tags, an dem Allâh anbetend Dienende von der Hölle erlöst: Er nähert sich und wird auf sie stolz, indem er die Engel fragt, «Was möchten diese?»“ Ibn Abdul-Barr sagte dazu: "Dieser Hadîth deutet darauf hin, dass ihnen ihre Sünden vergeben wurden. Dies ist so, weil es unvorstellbar ist, dass Allâh auf Sünden und Übeltaten der Menschen stolz ist, es sei denn, dass Er von ihnen ihre Reue annimmt und ihnen ihre Sünden vergibt. Allâh weiß es am besten.“

Empfohlene Tätigkeiten an diesem Tag:

Erstens: das Fasten: Im Hadîth-Werk Muslims steht, dass der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Ich schätze, das Fasten am Arafât Tages ist eine Sühne sowohl für die Sünden des verstrichenen Jahres, als auch für die Sünden des kommenden Jahres.“ Dies gilt jedoch nicht für die Pilger. Für die Pilger ist es vielmehr nicht erlaubt, an diesem Tag zu fasten. Besonders an diesem Tag sollte man keine Sünden begehen, denn Ibn Abbâs (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) berichtet davon, dass der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Wer an diesem Tag sein Sehvermögen, sein Hörvermögen und seine Zunge kontrolliert, dem werden seine Sünden vergeben.“ Wer sich so kontrolliert, der bewahrt somit sein Fasten, falls er fastet, und seinen Haddsch, falls er Pilger ist. So gibt es viele Anlässe zum Verrichten guter Taten und zum Aufgeben der Sünden.

Zweitens: Vermehren an Allâhs Gedenken und Bittgebete: Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Das beste Bittgebet ist das Bittgebet des Arafât- -Tages. Und das Beste dessen, was ich sage und was die Propheten vor mir sagten, ist: "Es gibt keine Gottheit außer Allâh. Er ist einer und hat keinen Partner. Ihm gehören Herrschaft und Dank und er ist zu allem fähig.“ Ibn Abdulbarr meinte dazu: "Dieser Hadîth deutet darauf hin, dass das Bittgebet am Arafât-Tag höchstwahrscheinlich erhört wird und dass die beste Formulierung für Allâhs Gedenken ''Es gibt keine Gottheit außer Allâh'' ist.“ Al-Chattâbî sagte: "Es bedeutet: Das Häufigste überhaupt, womit ich bei meinem Bittgebet Allâhs Lobpreisen eröffne... Dies ist so, weil der Bittende sein Bittgebet mit Allâhs Lobpreisen eröffnet. Davon ausgehend wurde Allâhs Lobpreisen als Beginn des Bittgebets bezeichnet.“

Drittens: At-Takbîr: Wir erklärten bereits, dass At-Takbîr zu allen Zeiten während der ersten zehn Tage im Monat Dhû Al-Hiddschas empfohlen ist, und zwar auf jedem Gebiet, auf dem Allâhs Gedenken erlaubt ist. Die Rechtsgelehrten teilen At-Takbîr in zwei Arten:

Die erste Art: Mutlaq (der nicht gebundene Takbîr): Diese Art ist erlaubt zu jeder Zeit, ob morgens oder nachts. Seine Zeit tritt ab dem Beginn Dhû Al-Hiddschas in Kraft und endet nach den Taschrîq-Tagen.

Die zweite Art: Muqaiyad (der gebundene Takbîr): Diese Art erfolgt nach den rituellen Pflichtgebeten. Wir sind aber der Meinung, dass diese Art auf jedes rituelle Gebet folgt, was auch immer dieses sei, und dass seine Zeit ab dem Morgen des Arafât-Tages in Kraft tritt und bis zum letzten Taschrîq-Tag währt.

Zusammengefasst: Der Takbîr ist während des Arafât-Tages,sowie am Schlachttag und an den Taschrîq-Tagen erlaubt, und zwar zu jeder Zeit. Diesen Takbîr nennt man mutlaq nicht gebunden). Es ist auch nach jedem Gebet erlaubt. Diese Art nennt man indes muqaiyad (gebunden).

http://www.islamweb.net/grhajj/index.php?page=article&id=161192

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